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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für CSP-Serviceverträge

Stand: 15.11.2021

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten zwischen der SHB Business Solutions GmbH, Rosenheimer Landstraße 145, 85521 Ottobrunn („SHB“), und ihren Kunden („Kunde“), sofern diese Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, wenn SHB und der Kunden einen Vertrag im Rahmen des Microsoft Cloud Solution Provider (CSP)-Programms („CSP-Servicevertrag“) abgeschlossen haben.

  2. Änderungen der AGB, die dem Kunden mindestens in Textform mitgeteilt werden, erlangen Gültigkeit, wenn der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen widerspricht. Die Mitteilung enthält auch den Hinweis auf dieses Widerspruchsrecht. Widerspricht der Kunde, ist SHB danach zur Kündigung innerhalb von einem (1) Monat ab Erhalt des Widerspruchs berechtigt.

  3. Vorbehaltlich des Satzes 3 gelten diese AGB aus-schließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, sie werden von SHB schriftlich anerkannt. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen zwischen SHB und dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Gegenstand der (Dienst-)Leistungen von SHB

  1. SHB erbringt gegenüber dem Kunden Beratungs-, Verschaffungs- und First-Level-Support-Leistungen.

  2. SHB und der Kunde können im Einzelfall vereinbaren, dass SHB weitere (Dienst-)Leistungen gegenüber dem Kunden erbringen soll. Soweit nicht individuell abweichend zwischen SHB und dem Kunden vereinbart, gelten diese AGB auch für diese (Dienst-)Leistungen.

§ 3 Zustimmung zum Microsoft Kundenvertrag

  1. Der Kunde stimmt mit Abschluss eines CSP-Servicevertrags dem Microsoft-Kundenvertrag (Microsoft Customer Agreement; „Microsoft-Kundenvertrag“) zu. Dieser ist dadurch zwischen dem Kunden und dem im Microsoft-Kundenvertrag genannten Unternehmen des Microsoft-Konzerns („Microsoft“) zustande gekommen.

  2. Die Bestimmungen des Microsoft-Kundenvertrags unterliegen irischem Recht und weichen zum Teil erheblich von den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-buchs ab, insbesondere im Hinblick auf die Gewähr-leistung und Haftung.

  3. SHB dokumentiert, dass der Kunde dem Microsoft-Kundenvertrag zugestimmt hat und teilt dies Microsoft mit. Hierzu werden folgende Angaben des Kunden verarbeitet, insbesondere erhoben und gespeichert: Unternehmensbezeichnung des Kunden (sofern vor-handen), Vorname und Nachname des Unterzeichners, Datum der Zustimmung, E-Mail-Adresse, Telefon-nummer (optional).

  4. Ändert Microsoft die Bestimmungen des Microsoft-Kundenvertrags nebst dessen Anlagen und/oder die Vertrags- und Nutzungsbedingungen der einzelnen Onlinedienste einschließlich deren Verfügbarkeitsver­einbarungen (Service-Level-Agreements) (gemeinsam „Nutzungsbedingungen“), ist der Kunde verpflichtet, die neuen geltenden Fassungen spätestens mit einer Verlängerung oder Veränderung des Onlinedienstes zu akzeptieren und dies SHB auf Verlangen zumindest in Textform unverzüglich mitzuteilen.

  5. Der Kunde hat unverzüglich auf Aufforderung durch SHB alle zur Aktivierung der Onlinedienste erforderlichen oder sinnvollen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben. Dies gilt insbesondere im Rahmen des Anlegens eines Nutzerkontos oder der Akzeptanz des Microsoft-Kundenvertrages.

§ 4 Beratung

  1. SHB berät den Kunden bei der Auswahl von Cloud-basierten Diensten von Microsoft (nachfolgend „Onlinedienste“).

  2. Die Beratung umfasst weder die Installationen von Software oder kundenindividuelle Anpassungen, noch Schulungen, Rechtsberatung und/oder sonstige Leistungen.

§ 5 Onlinedienste

  1. SHB ist als Partner von Microsoft aufgrund des Cloud Solution Provider (CSP)-Programms („CSP“) berechtigt, dem Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung die Nutzung der Onlinedienste zu verschaffen. Die Onlinedienste werden dem Kunden von Microsoft oder hierzu ermächtigten Dritten zur Verfügung gestellt.

  2. Inhalt und Umfang der Onlinedienste sowie die dafür geschuldete monatliche Vergütung sind im Einzelnen in den Einzelaufträgen aufgeführt.

  3. Die für den jeweiligen mittels Einzelauftrag beauftragten Onlinedienste gelten die entsprechenden Nutzungs­bedingungen. Sie sind im jeweiligen Einzelauftrag aufgeführt.

  4. Die Datenhaltung bzw. das Hosting findet in den Rechenzentren von Microsoft statt. Eine Liste aller vorhandenen Rechenzentrumsstandorte sowie alle verfügbaren Informationen über diese Rechenzentren können über die Internetadressen

  5. Der Kunde erhält Zugriff auf die Dokumentation der Onlinedienste in der von Microsoft zur Verfügung gestellten Fassung. Wird dem Kunden die Dokumentation online zur Verfügung gestellt, ist dies vertragsgemäß.

  6. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Überlassung der Quellcodes der Onlinedienste.

  7. Microsoft behält sich vor, die Onlinedienste jederzeit zu ändern, z.B. Updates oder neue Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen. Diese Änderungen erfolgen ausschließlich durch Microsoft und sind jeglicher Einflussnahme von SHB entzogen. Eine Verpflichtung zur Änderung besteht nicht. Stellt Microsoft die Onlinedienste oder eine Funktionalität hiervon ein, benachrichtigt SHB den Kunden unverzüglich ab Kenntnisnahme.

§ 6 Zugang zu den und Verfügbarkeit der Onlinedienste; Wartung

  1. SHB stellt dem Kunden Zugangsdaten zur Verfügung, damit der Kunde den zur Verfügung gestellten Online-dienst nutzen kann.

  2. SHB ist nicht verpflichtet, die Verfügbarkeit der Onlinedienste sicherzustellen. Ebenso wenig führt SHB Wartungsarbeiten selbst durch. SHB verschafft dem Kunden ausschließlich das Recht, die Onlinedienste gemäß den Nutzungsbedingungen und Verfügbarkeiten zu nutzen.

  3. SHB kann eine Verfügbarkeit für die Onlinedienste im Jahresdurchschnitt lediglich insoweit sicherstellen, wie sie von Microsoft bereitgestellt wird. Für die Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur gelten die entsprechenden Vereinbarungen für Onlinedienste in ihrer bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Fassung.

  4. Microsoft kann die Anzahl der zur Verfügung stehenden Onlinedienste bzw. Lizenzen jederzeit einschränken und/oder den Vertrieb einstellen. Hierauf hat SHB keinen Einfluss.

  5. SHB informiert den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von anstehenden Wartungsarbeiten durch Microsoft.

  6. SHB sieht regelmäßig etwaige Benachrichtigungen im Microsoft-Partner Center ein und stimmt diese mit dem Kunden ab, um die Verfügbarkeit der Onlinedienste in möglichst hohem Maße und gegebenenfalls eine zügige Bearbeitung von Wartungs- und Supportfällen zu ermöglichen. Die hierfür vereinbarte Vergütung wird zwischen SHB und dem Kunden separat geregelt.

 

 

§ 7 Support

  1. SHB steht dem Kunden für alle Anfragen im Zusammen-hang mit der Nutzung der Onlinedienste, insbesondere bei eventuellen Störungen und Beeinträchtigungen, als erster und zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. SHB wird den Kunden bei der Behebung der Störung der Nutzbarkeit der Onlinedienste gegen Entgelt unter­stützen.

  2. Die Unterstützungsleistungen von SHB werden als Dienstleistung ohne vertragliche Erfolgsverantwortung erbracht.

  3. Meldet der Kunde eine Störung, wird SHB den Kunden im Rahmen der SHB zur Verfügung stehenden Mittel und Ressourcen bei der schnellstmöglichen Fehlerbehebung unterstützen. Als Störungen werden dabei Fehler im Ablauf des Onlinedienstes verstanden, die geeignet sind, den Einsatz der Onlinedienste im Be-trieb des Kunden mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen.

  4. Stellt sich heraus, dass die Ursache einer Störung im Verantwortungsbereich von Microsoft liegt, wird SHB nach Möglichkeit bei Microsoft ein entsprechendes Support-Ticket öffnen.

  5. Microsoft ist berechtigt, zur Bearbeitung von Störungsanfragen unmittelbaren Kontakt mit dem Kun-den aufzunehmen.

  6. Der Kunde kann seine Anfragen zu folgenden Service-zeiten bei SHB unter der Telefonnummer +49 (0) 89 121 14 89-10 und E-Mail support@shb-bs.com anbringen: Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr (ausgenommen an gesetzlichen Feiertagen des Bundes und/oder des Bundeslandes Bayern).

  7. Sofern der Kunde sonstige (Dienst-)Leistungen beauftragt, die keine Störungsbeseitigung gemäß diesem § 7 darstellen oder sich herausstellt, dass die Ursache der Störung im Verantwortungsbereich des Kunden liegt, werden die angefallenen Aufwände gemäß der allgemeinen Preisliste von SHB abgerechnet. Haben die Parteien einen Stunden-/Tagessatz für Beratungs-leistungen oder Support-Leistungen bei Onlinediensten vereinbart, gilt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen zwischen den Parteien der jeweils niedrigste Stunden/Tagessatz.

  8. SHB ist berechtigt, Subunternehmer zur Leistungserbringung einzusetzen. Soweit dies von datenschutz-rechtlicher Relevanz ist, wird sich SHB zuvor mit dem Kunden abstimmen.

 

 

§ 8 Nutzungsrechte

  1. Im Hinblick auf die aufgrund eines Einzelauftrags verschafften Onlinedienste erhält der Kunde von Microsoft Nutzungsrechte gemäß den näheren Bestimmungen für den Onlinedienst auf Basis von Lizenzen. Die jeweils geltenden Bestimmungen für die vom Kunden beauftragten Onlinedienste sind dem entsprechenden Einzelauftrag beigefügt.

  2. Microsoft behält sich alle Inhaberrechte am geistigen Eigentum an den durch SHB bereitgestellten Online­diensten vor.

  3. SHB räumt dem Kunden an allen eigenen Beratungs-leistungen und allen eigenen Supportleistungen das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, diese zum Zwecke der Durchführung der Einzelaufträge im Rahmen eines CSP Service Vertrages sowie des CSP Service Vertrages selbst auf alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten zu nutzen, gleich ob vollständig oder teilweise.

 

 

§ 9 Audit

  1. Sowohl Microsoft als auch SHB ist berechtigt, die ordnungsgemäße Nutzung der Onlinedienste beim Kunden selbst oder durch hierzu beauftragte Dritte zu auditieren.

  2. Die Überprüfung darf nur durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten und unabhängigen Sachverständigen erfolgen, der Informationen nur dann und soweit herausgeben darf, als dass Lizenzverstöße vorliegen und soweit diese Information zur Durch­setzung von Ansprüchen aufgrund von Lizenzverstößen erforderlich sind.

  3. Die Prüfung muss – außer bei begründeten Eilfällen – mit einer Frist von mindestens zwei (2) Wochen schriftlich angekündigt werden. Bei der Besichtigung und Durchführung der Überprüfung ist dafür Sorge zu tragen, dass dem Sachverständigen bei seiner Prüfung keine personenbezogenen Daten Dritter übermittelt oder sonst wie bekannt werden.

  4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Sachverständigen die zur Durchführung der Prüfung notwendigen Auskünfte zu erteilen und hat ihn nach besten Kräften zu unter-stützen.

 

 

§ 10 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Kunde zahlt die in Rechnung gestellten Beträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Steuern. Sämtliche Angaben sind rein netto, ggfls. erforderliche Umsatzsteuer wir zusätzlich berechnet.

  2. Die Höhe der Entgelte für die Onlinedienste richtet sich nach der im Zeitpunkt der Erteilung eines Einzelauftrags bzw. der automatischen Verlängerung ausgewiesenen Preise von SHB. Sofern die Parteien keine monatliche Festpreisvergütung vereinbart haben, erfolgt die Abrechnung der Onlinedienste nach tatsächlicher Nutzung bzw. nach dem tatsächlichen Verbrauch auf Basis der geltenden Berechnungsgrundlagen im Abrechnungszeitraum.

  3. Lizenz- und nutzungsbasierte Preise sind in der Regel für zwölf (12) Monate, festgeschrieben.

  4. Die Höhe der Nutzungsentgelte kann von SHB mit einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt der automatischen Verlängerung der Lizenzlaufzeit angepasst werden, insbesondere wenn Microsoft das Nutzungsentgelt für den jeweiligen Onlinedienst erhöht. Der Kunde hat daraufhin das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung der Nutzungsentgelte den jeweils betroffenen Onlinedienst zu kündigen.

  5. SHB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basis­zinssatz zu verlangen.

  6. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung von mehr als einer Rechnung oder wesentlichen Teilen davon in Ver-zug, hat SHB das Recht, nach entsprechender Androhung die Nutzungsrechtseinräumung zu wider­rufen und/oder den Zugang zu den Onlinediensten mit sofortiger Wirkung zu sperren. Im Zweifel ist weder ein solcher Widerruf noch ein Unterbinden des Zugangs als Rücktritt oder Kündigung dieses Vertrages auszulegen.

  7. Hat der Kunde Einwände gegen eine Rechnung über die Onlinedienste, so soll er dies SHB innerhalb von zwei (2) Wochen nach dem Tage der Rechnungstellung zumindest in Textform mitteilen.

 

 

§ 11 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde hat,

a. eine funktionierende Datenverbindung zum Internet herzustellen und aufrechtzuerhalten;

 

b. vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung mit SHB die Client-Software selbst in seiner Hardware­umgebung zu installieren und die für deren Anwendung sowie Nutzung der Online­dienste notwendigen Voraussetzungen zu schaffen;

 

c. die ihm mitgeteilten Zugangsdaten geheim zu halten und den Zugriff hierauf durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Sobald der Kunde feststellt, dass die Dienstleistungen von SHB und/oder die Onlinedienste unter seinem Passwort unrechtmäßig durch Dritte genutzt wer-den, informiert er SHB unverzüglich über die unberechtigte Nutzung;

 

d. sich mit der Verwendung und den Funktionalitäten der Onlinedienste vertraut zu machen;

 

e. SHB nach Feststellung von Fehlern oder Unregelmäßigkeiten unverzüglich zu informie­ren. Werden bei einer Untersuchung dieser Vorfälle Störungen festgestellt, die zu Änderungen des Verfahrensablaufs führen, ist die entsprechende Verfahrensänderung vor ihrer Durchführung mit dem Kunden abzustimmen. Sie wird durch SHB nicht ohne schriftliche Einwilligung des Kunden vollzogen;

 

f. sämtliche geltenden Rechtsvorschriften bei der Nutzung der Leistungen von SHB und/oder der Onlinedienste einzuhalten;

 

g. SHB unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen, soweit im Fall eines Verlustes der mittels der Onlinedienste genutzten Daten besondere Risiken, atypische Schadens­möglichkeiten und/oder ungewöhnliche Schadenhöhen drohen;

 

h. SHB auf erstes Anfordern unverzüglich eine Bestätigung über den vom Kunden avisierten Erwerb von Onlinediensten und sonstigen (Dienst-) Leistungen von Microsoft (Customer Purchase Committment) auszustellen und zu übermitteln;

2. Der Kunde hat es zu unterlassen,

a. die Leistungen von SHB und/oder Online­dienste zu nutzen, um hiermit rechtswidrige Inhalte zu speichern, verwalten und/oder verfügbar zu machen;

 

b. die Onlinedienste zu hacken;

 

c. sich in die Systeme von Microsoft einzuhacken.

 

 

3. Besondere Mitwirkungspflichten des Kunden werden im Einzelauftrag niedergelegt.

 

§ 12 Gewährleistung seitens SHB

  1. Etwaige Beschreibungen und Darstellungen von Funktionen der Onlinedienste durch SHB sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien.

  2. SHB gewährleistet, dass von SHB erbrachte (Dienst-) Leistungen frei von Rechten Dritter sind, die der vertragsgemäßen Verwendung durch den Kunden entgegenstehen.

  3. Wenn und soweit Gewährleistungsrecht zur Anwendung kommt, gilt Folgendes:

a. Mängelbeseitigungen werden innerhalb der regulären Geschäftszeiten von SHB (siehe § 7 Abs. (6)) durchgeführt.

 

b. SHB kann die Mängelbeseitigung nach eigener Wahl vor Ort, in den Geschäftsräumen des Kun-den oder online durchführen. Der Kunde hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und SHB nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner Infrastruktur zu gewähren.

 

c. Mängelbeseitigungen hinsichtlich der Online­dienste können nur durchgeführt werden, wenn der Kunde die Onlinedienste gemäß den Nutzungs- und/oder Lizenzbedingungen und/oder (Dienst-)Leistungen von SHB in Übereinstimmung mit den Zwecken des CSP-Servicevertrages nutzt.

 

d. Wird die vertragsgemäße Nutzung der (Dienst-)Leistungen von SHB ohne ein Verschulden von SHB durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, ist SHB berechtigt, die hierdurch betroffenen Leistungen zu verweigern. SHB wird den Kunden darüber unverzüglich unterrichten. Der Kunde ist in diesem Fall nicht zur Zahlung der Vergütung für die nicht nutzbaren Leistungsbestand-teile verpflichtet. Sonstige Ansprüche oder Rechte des Kunden bleiben unberührt.

 

e. Bei Sachmängeln kann SHB zunächst nach­erfüllen. Ist Gegenstand der Nacherfüllung Software, hat der Kunde einen kostenfreien, gleichwertigen, neuen Programmstand oder gleichwertigen, vorher­gehenden Programm­stand, der den Fehler nicht enthält, zu übernehmen, wenn dies zumutbar ist.

 

f. Der Kunde zeigt SHB jegliche Mängel an den Onlinediensten und/oder den (Dienst-) Leistungen in Textform an und beschreibt soweit wie möglich den Mangel und die (vermeintliche) Mangel­ursache.

 

g. Vorbehaltlich der Bestimmungen des § 13 sind Gewährleistungsrechte des Kunden ausgeschlos­sen, sofern

 

i. ein Mangel daher rührt, dass der Kunde oder ein Dritter im Auftrag des Kunden die (Dienst-)Leistungen von SHB ohne Zustimmung von SHB verändert hat. Den Kunden trifft die Beweislast, dass der Sachmangel von der Veränderung nicht abhängt;

 

ii. ein Mangel von der Hard- und/oder Software eines Dritten herrührt, mit der der Kunde die (Dienst-) Leistungen von SHB nutzt; SHB ist hierfür beweisbelastet;

 

iii. ein Mangel vom Kunden aufgrund einer Handhabung, die nicht in Einklang mit der vertragsgemäßen Nutzung der (Dienst-) Leistungen von SHB steht, verursacht wird.

 

 

h. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf (12) Monate.

 

i. Im Übrigen haftet SHB nach den gesetzlichen Vorschriften.

4. Lag entgegen der Mitteilung des Kunden kein Mangel vor, kann SHB vom Kunden die Erstattung der durch die Fehleranalyse entstandenen Kosten verlangen.

§ 13 Haftung seitens SHB

  1. Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen in diesen AGB haftet SHB bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

  2. Die Haftung von SHB gegenüber dem Kunden für Schadensersatz ist unbeschränkt:

a. im Falle einer grob fahrlässigen oder vor­sätzlichen Pflichtverletzung,

 

b. bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit,

 

c. nach den Vorschriften des Produkthaftungs­gesetzes,

 

d. im Umfang einer übernommenen Garantie,

 

e. im Falle des arglistigen Verschweigens eines Mangels.

 

Im Übrigen ist die Haftung von SHB für Schadensersatz gemäß den nachstehenden Bestimmungen beschränkt bzw. ausgeschlossen.

3. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit es sich um einen Mangel handelt, der bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgelegen hat, es sei denn, SHB hat den Mangel arglistig verschwiegen.

 

4. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vereinbarungs-zwecks ist (das sind Verpflichtungen deren Verletzung die Erreichung des Zwecks der Vereinbarung oder die vereinbarungsgemäße Verwendung der Leistung vereiteln oder gefährden würden), ist die Haftung von SHB der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der für SHB zum Zeitpunkt der jeweiligen Leistung vorher­sehbar und typisch war.

 

5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer von SHB. Ist ein Schaden sowohl auf ein Verschulden von SHB als auch auf ein Verschulden des Kunden zurückzuführen, muss sich der Kunde sein Mitverschulden anrechnen lassen. Als ein über­wiegendes Verschulden des Kunden ist es insbesondere anzusehen, wenn dieser es unterlässt, SHB auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

 

6. Der Kunde ist verpflichtet, SHB von jeglichen Kosten (z.B. Schadensersatz, Gerichts- und Anwaltskosten) freizustellen, die SHB aufgrund von Rechtsverletzungen oder Verstößen gegen den CSP-Servicevertrag zu tragen hat, die der Kunde schuldhaft begangen hat.

 

 

§ 14 Gewährleistung und Haftung seitens Microsoft

  1. Im Hinblick auf die Gewährleistung für die Onlinedienste gelten die einschlägigen Bestimmungen von Microsoft, insbesondere der Microsoft-Kundenvertrag und die dazugehörigen allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die sonstigen Vereinbarungen von Microsoft mit dem Kunden.

  2. SHB hat den Kunden auf das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Microsoft sowie die hieraus resultierende Gewährleistung und Haftung angemessen hingewiesen. Die Parteien sind sich darüber einig, dass sich hieraus keine weitergehende Haftung von SHB ableiten lässt, als diejenige, die in dem CSP-Servicevertrag geregelt ist.

§ 15 Rechte Dritter

  1. Der Kunde unterrichtet SHB schriftlich, falls Dritte gegenüber dem Kunden geltend machen, die (Dienst-) Leistungen von SHB würden gegen seine Schutzrechte (z.B. Urheber- oder Patentrechte) verstoßen. Der Kunde ermächtigt SHB, die Auseinandersetzung mit Dritten allein zu führen. Macht SHB von dieser Ermächtigung Gebrauch, darf der Kunde von sich aus die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von SHB anerkennen.

  2. SHB wehrt die Ansprüche des Dritten auf eigene Kosten ab und stellt den Kunden von allen mit der Abwehr dieser Ansprüche verbundenen Kosten und allen Ansprüchen des Dritten frei, soweit diese nicht auf einem pflicht­widrigem Verhalten des Kunden beruhen.

§ 16 Beendigung

  1. Die Formalitäten, Laufzeiten und Kündigungsfristen der beauftragten Onlinedienste richten sich nach den geltenden Nutzungsbedingungen von Microsoft und den Vereinbarungen zwischen SHB und dem Kunden im jeweiligen Einzelauftrag. Unbefristete Onlinedienste sind in der Regel jederzeit kündbar. Im Falle von Onlinediensten mit einer Mindestlaufzeit ist die Kündigung erstmals zum Zeitpunkt des Ablaufs der Mindest-laufzeit zulässig.

  2. Soweit der Kunde einen zeitlich befristet bereitgestellten Onlinedienst nicht unter Einhaltung einer gemäß den Nutzungsbedingungen bestehenden Kündigungsfrist kündigt, verlängert sich die Laufzeit des Onlinedienstes jeweils automatisch um den in den Nutzungs­bedingungen genannten Zeitraum. Die Verlängerung erfolgt dabei zu den im Zeitpunkt der Verlängerung jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen für den Onlinedienst. Dies gilt auch im Hinblick auf die Höhe der hierfür vorgesehenen Kosten. Sehen die Nutzungs-bedingungen keinen Verlängerungszeitraum vor, verlängert sich der Einzelauftrag jeweils um die im Einzelauftrag erstmals vereinbarte Laufzeit. Enthalten die Nutzungsbedingungen keine Kündigungsfrist, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Laufzeitende.

  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung eines Onlinedienstes aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Die außerordentliche Kündigung aufgrund einer Vertragsverletzung der anderen Partei setzt voraus, dass die Vertragsverletzung unter angemessener Fristsetzung abgemahnt wurde und die Vertragsverletzung gleichwohl fortgesetzt oder wiederholt wurde. Ein wichtiger Grund für SHB liegt insbesondere vor, wenn Microsoft die mit SHB bestehenden CSP-Verträge – ganz oder teilweise – gekündigt hat oder Microsoft eine außerordentliche Kündigung bereits angekündigt hat und diese mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auch tatsächlich aussprechen wird; in diesen Fällen informiert SHB den Kunden unverzüglich und legt ihm entsprechende Nachweise vor.

  4. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung des CSP-Service-Vertrages durch SHB gilt die Kündigung auch für alle beauftragten Onlinedienste, sofern SHB in der Kündigungserklärung nichts Anderes bestimmt.

  5. Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen. Stellt SHB dem Kunden ein online-Portal für die Einzelaufträge zur Verfügung und sieht dieses Portal auch die Abwicklung von Kündigungen vor, genügt dies der Schriftform.

  6. Der Kunde kann SHB beauftragen, einen Onlinedienst für ihn zu kündigen.

  7. Eine Kündigung der Onlinedienste ist in Ausnahmefällen auch unmittelbar durch Microsoft ohne Einbeziehung von SHB möglich.

§ 17 Vertraulichkeit

1. „Vertrauliche Informationen“ sind – unabhängig von ihrer Bezeichnung als vertraulich – alle Informationen und Unterlagen von SHB, die der Kunde im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen ihm und SHB erlangt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt wurden, insbesondere Geschäftsabläufe, nicht-öffentliche finanzielle Informationen wie Geschäftsabschlüsse, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Aufträge, Know-How und personenbezogene Daten, sowie solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus deren Gegenstand oder den sonstigen Umständen ergibt.

2. Keine vertraulichen Informationen sind Informationen,

a. die dem Kunden bei Abschluss des CSP-Service-Vertrages nachweislich bereits bekannt waren,

 

b. die öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder gegebenenfalls behördliche Anordnungen verletzt,

 

c. die der Kunde unabhängig von SHB und ohne unmittelbare oder mittelbare Nutzung der vertraulichen Informationen entwickelte,

 

d. hinsichtlich derer SHB schriftlich erklärt hat, dass es sich nicht um vertrauliche Informationen handelt, oder

 

e. die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Wenn es zulässig und möglich ist, wird der Kunde SHB vor Offenlegung unterrichten und SHB die Gelegenheit geben, dieser Offenlegung entgegenzuwirken.

3. Der Kunde wird

 

a. die vertraulichen Informationen ausschließlich zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Soft-ware verwenden,

 

b. streng vertraulich behandeln und vor der Kenntnisnahme durch Dritte schützen, insbesondere die vertraulichen Informationen wie eigene Geschäftsgeheimnisse behandeln und technisch-organisatorische Maßnahmen zu deren Schutz treffen, und

c. nur solchen Mitarbeitern und Beauftragten Zugang zu den jeweils vertraulichen Informationen gewähren, wenn und soweit dies zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software erforderlich ist und diese Mitarbeiter und Beauftragten selbst zur Vertraulichkeit entsprechend dieses Absatzes verpflichtet sind; der Kunde wirkt darauf hin, dass Mitarbeiter und Beauftragte auch für die Zeiten nach ihrem jeweiligen Ausscheiden bzw. nach Beendigung der Zusammenarbeit zur Geheimhaltung verpflichtet worden sind.

4. Dem Kunden ist es untersagt, (Dienst-)Leistungen, Produkte oder Gegenstände, die vertrauliche Informationen enthalten, ganz oder teilweise zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung der Onlinedienste zu beobachten, zu untersuchen, rückzubauen, zu testen, umzugestalten, nachzukonstruieren o-der sie auf sonstige Weise zu modifizieren. Der Kunde wird die vertraulichen Informationen nicht ohne deren Zustimmung in irgendeiner Form unmittelbar oder mittelbar gewerblich verwerten oder ein Schutzrecht anmelden, dessen Gegenstand ganz oder teilweise auf den vertraulichen Informationen beruht oder davon abgeleitet ist.

§ 18 Datenschutz

  1. Die Parteien sind sich einig, dass SHB für den Kunden als Auftragsverarbeiter tätig werden soll, soweit SHB im Zusammenhang mit der Ausführung von Leistungen aus dem CSP-Servicevertrag Kenntnis personenbezogener Daten erlangt, für die der Kunde verantwortliche Stelle ist oder die der Kunde selbst als Auftragsverarbeiter verarbeitet oder soweit SHB derartige personenbezogene Daten verarbeiten soll. Insofern gelten die BdA, Stand 01.10.2020

  2. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch Microsoft erfolgt auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen von Microsoft, die in den Bestimmungen für Onlinedienste festgeschrieben sind und direkt zwischen dem Kunden und Microsoft Geltung entfalten. Microsoft stellt dem Kunden im Rahmen der Bestimmungen für Onlinedienste eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag und die sogenannten Standardvertragsklauseln bereit. Gegebenenfalls erforderliche, abweichende oder ergänzende Vereinbarungen zum Datenschutz sind zwischen dem Kunden und Microsoft direkt zu vereinbaren.

§ 19 Verschiedenes

  1. Die Aufrechnung oder die Geltendmachung von Zurück­behaltungsrechten durch den Kunden ist nur mit/bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten oder mit von SHB anerkannten Forderungen zulässig.

  2. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Forderung an Dritte abzutreten.

  3. SHB ist berechtigt, die Zusammenarbeit mit dem Kunden im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu kommunizieren. Hierzu darf SHB die Unternehmens­bezeichnung des Kunden verwenden.

  4. Höhere Gewalt bei SHB oder bei deren Vertragspartnern eintretende Betriebsstörungen, z.B. infolge Aufruhr, Streik, Aussperrung, Epidemien, die SHB ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Beratungsleistungen, Onlinedienste und/oder Supportleistungen zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zur Verfügung zu stellen oder Mängel hieran zu beseitigen, wie z.B. auch fehlende Mobilfunk- bzw. WLAN-Konnektivität oder eine Verletzung von dem Kunden nach dem CSP-Servicevertrag obliegenden Pflichten, verändern die in dem CSP-Servicevertrag genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führt eine entsprechende Störung zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei (3) Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.

  5. SHB ist von seiner Leistungspflicht befreit, sofern SHB einen von einer Leistungsstörung betroffenen Online-dienst ordnungsgemäß bei Microsoft beauftragt hat, der entsprechende Onlinedienst von Microsoft aber nicht oder nicht korrekt erbracht wird und dies nicht von SHB verschuldet wurde.

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