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  • AutorenbildHerbert Mayer

BREXIT

Relevante Änderungen in Microsoft Dynamics: So geht's!


Jetzt ist es tatsächlich soweit: der EU-Austritt Großbritanniens wird in der Nacht vom 31. Januar 2020 vollzogen! Auf 535 Seiten wurde das Ganze endgültig beschlossen. Die Vereinbarung legt unter anderem die finanziellen Verpflichtungen Londons gegenüber der EU, sowie die künftigen Rechte der Bürger beider Seiten fest.

Ende Januar begann die Übergangsphase, in der Großbritannien im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion bleibt. Ein harter Schnitt für die Wirtschaft soll so vermieden werden.

Die Übergangsphase dauert bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum wollen beide Seiten ein großes Freihandelsabkommen aushandeln.


Sollten es keine weitergehenden Vereinbarungen mit der EU geben, würde der Handel mit Großbritannien nach den Regeln für Drittstaaten erfolgen.


Folgende Änderungen können dann u.a. in Navision relevant sein:

  • Allgemeine Einrichtungen

In der Einrichtung der Tabelle Länder / Regionen müssen im Ländercode für Großbritannien der EU-Ländercode, der Intrastatcode und das MwSt.-Schema entfernt werden.


  • Umsatzsteuer

Mit dem Austritt von Großbritannien verliert die Umsatzsteuer-ID Ihrer Geschäftspartner (im Wesentlichen Debitoren und Kreditoren) aus Großbritannien ihre Gültigkeit.

Die Geschäftsbuchungsgruppe und die MwSt.-Geschäftsbuchungsgruppe aller britischen Geschäftspartner müssen angepasst werden. Ebenso ist die Umsatzsteuer-ID bei allen britischen Geschäftspartnern zu entfernen.


Sofern Sie unterschiedliche Sammelkonten für Forderungen und Verbindlichkeiten verwenden, kann es notwendig sein, auch die Debitoren- bzw. Kreditorenbuchungsgruppe zu ändern. Eventuell vorhandenen offenen Posten müssen manuell umgebucht werden.

Es ist zu prüfen, ob die Texte der MwSt.-Klauseln entfernt oder entsprechend geändert werden müssen.


Da noch nicht sichergestellt ist, ob nach dem Austritt die Unternehmereigenschaften britischer Geschäftspartner noch geprüft werden können, empfiehlt es sich, die Prüfung der USt-IdNr. nochmals letztmalig kurz vor dem Austritt vorzunehmen.

Die Behandlung von Warenlieferungen im Ein- und Verkauf ist abhängig vom Zeitpunkt der Beförderung. Es empfiehlt sich, jeden einzelnen Auftrag zu prüfen und die offenen Positionen entsprechend zu überarbeiten. Das selbe gilt für interne Warenbewegungen des Unternehmens.

  • Intrastat-Meldungen

Mit dem endgültigen Austritt aus der EU sind Warenlieferungen von und nach Großbritannien nicht mehr in die Intrastat-Meldungen mit aufzunehmen.

Je nachdem, was in einem Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien ausgehandelt wird, sind die unterschiedlichen Zollbestimmungen zu berücksichtigen.


Hinweis:

Die aufgeführten Punkte wurden zwar mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie sind nicht abschließend und können eine auf Ihren individuellen Sachverhalt abgestimmte Beratung nicht ersetzen.


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