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  • AutorenbildRainer Weng

So helfen wir Ihnen kostenlos den Digitalbonus Bayern zu nutzen

Wie Sie jetzt für die Einführung oder den Ausbau eines ERP-Systems vom Freistaat Bayern gefördert werden.


Die Digitalisierung ist eine gewaltige Chance. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Freistaat Bayern mit dem Digitalbonus kleine und mittelständische Unternehmen in Bayern bei der digitalen Transformation. Im Mittelpunkt der Förderung stehen digitale Produkte, Prozesse und Dienstleistungen sowie die IT-Sicherheit.

Der Digitalbonus wurde zwar nicht erst jetzt, im Rahmen der aktuellen Rettungsprogramme in der Corona-Krise ins Leben gerufen, unterstützt Sie und Ihr Unternehmen jetzt aber natürlich auch zusätzlich.


+++ Aktuelles zur Auszahlung: Stand: Juni 2021 +++


Die ersten Fördergelder in voller Höhe sind seit März bei unseren Kunden angekommen. Ganz besonders freuen wir uns derzeit mit unseren Kunden Telelift und Silicone Line!

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Ein besonderes Dankeschön geht hierbei an unsere Zentrale! Hier kümmert sich unsere liebe Kollegin darum, dass auch ihr die Finanzhilfe in Anspruch nehmen könnt!


SHB Business Solutions unterstützt Sie mit dem Digitalbonus Bayern

Hier erklären wir Ihnen auf einen Blick, was der Digitalbonus Bayern beinhaltet, und wie wir Ihnen kostenlos helfen können, die Fördergelder jetzt für sich zu nutzen.

Der bayerische Digitalbonus als wichtiger Baustein der Initiative Bayern Digital ist schnell und einfach zu beantragen. Pro Monat wird ein festes Kontingent an Anträgen festgelegt. Ist es ausgeschöpft, können Anträge wieder im Folgemonat gestellt werden. Falls Sie sich für die Fördermaßnahmen in Bayern interessieren, raten wir Ihnen, den Antrag schnell einzureichen. Das aktuelle Förderprogramm ist zwar bis 31.12.2020 aufgelegt, die Anzahl des gesamten Kontingents ist allerdings auch begrenzt.


Die Optimierung von Unternehmensprozessen durch den Einsatz von z.B. ERP-, CRM-, Dokumentenmanagement-, Warenwirtschaftssystemen etc. (zum Beispiel unser ERP-System von Microsoft) zählt zu den häufigen Digitalisierungsmaßnahmen, die durch den Digitalbonus Standard unterstützt werden!

Dabei werden zwei Varianten unterschieden: Der Digitalbonus Standard und der Digitalbonus Plus.


Digitalbonus Standard

Beim Digitalbonus Standard erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus

Beim Digitalbonus Plus erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 50.000 Euro für Maßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 50 Prozent und bei mittleren Unternehmen bis zu 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Plus nur einmal bekommen. Sie müssen sich also für einen der beiden Förderbereiche entscheiden. Eine Kombination des Digitalbonus Plus mit dem Digitalbonus Standard ist nicht möglich.

Kriterien für den Digitalbonus Plus:

Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung. Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche. Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,

  • hoher messbarer Mehrwert,

  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),

  • Bedienung neuer Märkte,

  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,

  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz (Informations- und Kommunikationstechnologie) völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,

  • signifikante Änderung von Prozessen

Digitalbonus Bayern - SHB hilft Ihnen beim Beantragen!

Was eine innovative Besonderheit konkret für Ihr Unternehmen darstellen kann, erarbeiten gerne unsere Spezialisten zusammen mit Ihnen.

Einen Antrag können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) stellen, die gewerbesteuerpflichtig sind. Die geförderte Maßnahme muss zudem in einer Betriebsstätte des Unternehmens im Freistaat Bayern zum Einsatz kommen.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Mio. Euro haben.

Mittlere Unternehmen sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro haben.


Eine Maßnahme kann nach Bestätigung des Antragseingangs auf eigenes Risiko gestartet werden (also schon dann, wenn noch gar kein Zuwendungsbescheid vorliegt).

Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard / Plus für jeden Förderbereich einmal bekommen, insgesamt also zwei Föderungen.

Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei der Beantragung Ihres Digitalbonus Bayern? Dann sprechen Sie uns an! Unsere Spezialisten beraten Sie gerne unter info@shb-bs.com.


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