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Informationen zur E-Rechnungspflicht ab 2025

Aktualisiert: 14. Mai

Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich kommt ab 2025!  

Seit der Entscheidung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz vom 22.03.2024 nimmt das Thema Fahrt auf. Beste Zeit, um Sie mit Informationen zu versorgen. 



Liebe SHB-Kund:innen,

 

die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich kommt ab 2025!  

Seit der Entscheidung des Bundesrates zum Wachstumschancengesetz vom 22.03.2024 nimmt das Thema Fahrt auf. Beste Zeit, um Sie mit Informationen zu versorgen. 

 

Was wird wann verpflichtend? 

 

Ab 01/2025 

  • Die Zustimmungspflicht des Rechnungsempfängers im B2B-Bereich für E-Rechnungen entfällt. 

  • Unternehmen müssen grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können. 

  • Weiterhin dürfen Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen übermitteln, da der Vorrang der Papierform aufgehoben wird. 

  • Der Versand von Papierrechnungen ist übergangsweise weiterhin möglich.

  • Ebenfalls können auch andere elektronische Formate (PDF, iDOC, usw.) jedoch nur mit der Zustimmung des Empfängers versandt werden. 

 

Ab 01/2027 

  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 € müssen ausschließlich E-Rechnungen im B2B-Bereich übermitteln. 

  • Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz sind hiervon noch bis Ende 2027 befreit. 

 

Ab 01/2028 

  • Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen uneingeschränkt E-Rechnungen versenden. 

 

Gibt es Ausnahmen?

 

  • Steuerbefreite Lieferungen und Leistungen nach UStG § 4 Nr. 8 bis 29 sind ausgenommen.

  • Rechnungen unter 250 € sind ausgenommen (sog. „Kleinbetragsrechnungen“).

  • Ausnahmen nach Art der erbrachten Leistung (Beispiel „Fahrtickets-/Ausweise“).

  • Grundsätzlich gibt es keine Ausnahmen nach Unternehmensgröße, auch nicht für Kleinunternehmen.

 

Was ist eine gültige E-Rechnung? 

 

Eine E-Rechnung muss in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden können und für die automatische und elektronische Verarbeitung ohne Medienbrüche erstellt sein. Dabei ist die europäische Norm EN-16931 (Basis ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU) einzuhalten.  

Die E-Rechnung ist nicht ein einzelnes Format, sondern kann unter anderem folgende gültige Ausprägungen annehmen: 

 

  • XRechnung (ab Version „XStandard“) (XML-basiert) 

  • ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) (hybrides Datenformat PDF+XML) 

  • PEPPOL (ab BIS Billing 3.0) (XML-basiert) 

  • EDI-Verfahren 

 

Eine Rechnung als PDF ist keine gültige E-Rechnung. 

Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format (z. B. PDF) oder auf Papier übermittelt werden, werden ab 2025 unter der Begrifflichkeit "sonstige Rechnung" zusammengefasst.  

 

Welche Übertragungswege sind zulässig?

 

Hinsichtlich der Übertragung von E-Rechnungen wurde im Wachstumschancengesetz keine eindeutige Regelung festgesetzt, sodass ab dem 01.01.2025 unter anderem folgende Übertragungswege möglich sind: 

 

  • E-Mail / De-Mail 

  • Rechnungsportal 

  • Webservice 

  • PEPPOL-Netzwerk 

 

Es ist davon auszugehen, dass sich die Finanzverwaltung zu den Übertragungswegen noch präzisierend äußern wird. Der Aufbau eines nationalen Rechnungsportals ist derzeit in Diskussion. 

 

Warum wird die E-Rechnung verpflichtend? 

 

Die E-Rechnung im B2B-Bereich ist die Vorbereitung auf die geplante Einführung eines EU-weiten elektronischen Meldesystems für die Umsatzsteuer (ViDA-Initiative (VAT in the Digital Age) der EU-Kommission). Der Plan zur Einführung zielt derzeit auf den 01.01.2028. Auch zu diesem Thema werden wir sie entsprechend frühzeitig informieren. 

 

Was bietet der Dynamics 365 NAV/BC-Standard?

 

Microsoft konzentriert sich auf den Aufbau eines E-Beleg-Kernmoduls (E-Belegdienst), welches ab der BC-Version 23.2 verfügbar ist. Dadurch wird die notwendige Infrastruktur bereitgestellt, um E-Belege über einen Dienstprovider empfangen und versenden zu können. 

 

Zur eingehenden Aufbereitung und Verarbeitung von E-Belegen ist ein Standard-PEPPOL-Belegformat vorhanden. Ausgehend können entsprechende Rechnungen im PEPPOL-Format (Version BIS Billing 3.0) erstellt und versandt bzw. in ein Rechnungsaustauschnetzwerk geliefert werden. 

 

Stand heute ist noch nicht eindeutig geklärt, ob die deutschen Anforderungen (also Import und Export von zum Beispiel XRechnungen und ZUGFeRD) vollständig im Standard abgebildet werden. Microsoft hat eine geplante Lokalisierung für Herbst in Aussicht gestellt. Wobei der exakte Umfang noch nicht konkretisiert wurde. 

Alternativ kann je nach im Einsatz befindlicher Dynamics 365 NAV/BC-Version auch auf entsprechende Lösungen unserer Partner zurückgegriffen werden.  

 

Wir sind derzeit damit befasst, die entsprechenden Lösungsszenarien für NAV/BC zu bewerten, um Ihnen eine bestmögliche Beratung/Unterstützung bieten zu können. Dazu gehört die genaue Analyse der von Microsoft zur Verfügung gestellten Möglichkeiten, ergänzt um die durch unsere Partner geschaffenen Apps. 

 

Was können Sie derzeit konkret tun?

 

  • Sprechen Sie bereits jetzt mit Ihren Lieferanten, welche E-Rechnungs-Formate und Übertragungswege diese planen und somit auf Sie zukommen. 

  • Ebenso sollte die Erwartung Ihrer Kunden und Kundinnen zu diesem Thema eingeholt werden. 

  • Sollten Sie bereits ein Dokumentenmanagement-System im Einsatz haben, sprechen Sie gerne Ihren Dienstleister an, inwieweit Erweiterungen bezüglich der Empfangspflicht angeboten oder bereits integriert sind. 

  • Tauschen Sie sich mit Ihrem Rechts- und/oder Steuerberater zu der Thematik aus. 



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