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  • AutorenbildHerbert Mayer

Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen

Voraussetzungen und Nachweise


Unternehmen mit Warenverkehr und grenzüberschreitenden Umsätzen im Binnenmarkt müssen seit dem 01.01.2020 eine neue Regelung beachten.


Mitteilung und Angabe der USt-IdNr. des Abnehmers sind künftig materiell-rechtliche Voraussetzungen zur Geltendmachung der Steuerbefreiung. Bislang handelte es sich insoweit lediglich um formelle Voraussetzungen (Art. 138 MwStSystRL).


Somit hat jeder innergemeinschaftlicher Abnehmer vor jeder Auftragserteilung seine Unternehmereigenschaft durch Mitteilung seiner USt-IdNr. an den Lieferanten nachzuweisen.


Der Lieferant hat Richtigkeit dieser USt-IdNr. zu prüfen. Dies kann durch eine qualifizierte Bestätigungsanfrage beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.


Microsoft stellt seit der Version NAV2015 einen MwSt.-Registrierungsdienst zur Validierung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern zur Verfügung. In den Stammdaten der jeweiligen Debitoren und Kreditoren kann dann die zugehörige USt-IdNr. geprüft werden.


SHB wird darüber hinaus ein Tool bereitstellen, welches die qualifizierte Prüfung automatisch pro Auftrag durchführen und protokollieren kann.



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