01.01.2027 – Ein wichtiger Stichtag im Rahmen der E-Rechnungspflicht
- SHB Business Solutions GmbH

- 31. März
- 1 Min. Lesezeit
Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich gilt bereits seit dem 01.01.2025. Ein weiterer wichtiger Meilenstein steht nun bevor: Zum 01.01.2027 treten zusätzliche gesetzliche Verpflichtungen in Kraft.

Was ist bereits verpflichtend?
Seit 01/2025
Die Zustimmungspflicht des Rechnungsempfängers im B2B-Bereich für E-Rechnungen entfällt. Daraus abgeleitet ergibt sich für Unternehmen die Verpflichtung, E-Rechnungen grundsätzlich empfangen zu können.
Weiterhin dürfen Unternehmen ab sofort grundsätzlich E-Rechnungen übermitteln, da der Vorrang der Papierform aufgehoben wird.
Der Versand von Papierrechnungen ist übergangsweise weiterhin möglich, genauso wie die Versendung von anderen elektronischen Formaten (PDF, iDOC, usw.) mit der Zustimmung des Empfängers.
Was wird in den kommenden Jahren verpflichtend?
Ab 01/2027
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 € dürfen nur noch E-Rechnungen im innerdeutschen B2B-Bereich übermitteln.
Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz sind hiervon bis Ende 2027 befreit.
Ab 01/2028
Unternehmen dürfen im innerdeutschen B2B-Bereich nur noch E-Rechnungen versenden.
Einschränkungen beispielsweise nach UstG sind zu beachten.

Wenn Sie Fragen haben, was eine E-Rechnung ist, was Sie konkret unternehmen müssen oder auch welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben, dann kommen Sie gerne auf uns zu.
Detailliertere Informationen zur E-Rechnungspflicht ab 2025 können sie auch in unserem ersten Newsletter zu diesem Thema nachlesen: https://www.shb-bs.com/post/e-rechnungspflicht
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