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Udpate zur E-Rechnungspflicht seit 1.1.2025

  • Autorenbild: SHB Business Solutions GmbH
    SHB Business Solutions GmbH
  • 17. Feb.
  • 1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 25. Feb.

Die verpflichtende E-Rechnung im B2B-Bereich gilt seit dem 1.1.2025!  

Hier nochmal die wichtigsten Infos für Sie auf einen Blick:

E-Rechnungspflicht seit 1.1.2025
E-Rechnungspflicht seit 1.1.2025

Was ist verpflichtend?

 

Ab 01/2025

  • Die Zustimmungspflicht des Rechnungsempfängers im B2B-Bereich für E-Rechnungen entfällt. Daraus abgeleitet ergibt sich für Unternehmen die Verpflichtung, E-Rechnungen grundsätzlich empfangen zu können.


  • Weiterhin dürfen Unternehmen ab sofort grundsätzlich E-Rechnungen übermitteln, da der Vorrang der Papierform aufgehoben wird.


  • Der Versand von Papierrechnungen ist übergangsweise weiterhin möglich, genauso wie die Versendung von anderen elektronischen Formaten (PDF, iDOC, usw.) mit der Zustimmung des Empfängers.

 

Was wird in den kommenden Jahren verpflichtend?

 

Ab 01/2027

  • Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz größer 800.000 € müssen ausschließlich E-Rechnungen im B2B-Bereich übermitteln.

  • Unternehmen mit einem geringeren Vorjahresumsatz sind hiervon bis Ende 2027 befreit.

 

Ab 01/2028

  • Alle Unternehmen im B2B-Bereich müssen uneingeschränkt E-Rechnungen versenden.



SHB Business Solutions Intrastat-Meldungen 2022

Wenn Sie Fragen haben, was eine E-Rechnung ist, was Sie konkret unternehmen müssen oder auch welche Möglichkeiten sich für Sie ergeben, dann kommen Sie gerne auf uns zu.

 

Detailliertere Informationen zur E-Rechnungspflicht ab 2025 können sie auch in unserem ersten Newsletter zu diesem Thema nachlesen: https://www.shb-bs.com/post/e-rechnungspflicht


Unser SHB Service für unsere Kund:innen:

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