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  • AutorenbildHerbert Mayer

Mehrwertsteuer-Rückumstellung ab 1. Januar 2021 – Infos für Dynamics 365 BC/ NAV

Das müssen Sie in Microsoft Dynamics NAV/ Microsoft Dynamics 365 Business Central jetzt wieder ändern


Die Regierungskoalition hat im Rahmen ihres Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets am 3.6.2020 verkündet, den Umsatzsteuersatz vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % zu reduzieren. Zum 1.1.2021 wird die temporäre Absenkung wieder zurückgenommen, sodass eine Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16% auf 19% bzw. von 5% auf 7% ansteht.


Für alle Unternehmen, die im Juli 2020 die Umstellung durchgeführt haben, gilt nun die Einstellungen auf den Ursprung zurückzustellen. Wir zeigen Ihnen wieder, wie's geht!



Das Gute daran, die Grundeinstellungen sind bereits in der Datenbank vorhanden. Beispielsweise sind die MwSt.-Produktbuchungsgruppen, die MwSt.- Buchungsmatrix und die Sachkonten schon angelegt!


Was ist nun für Sie zu tun?


Stammdaten, die einen Verweis auf die „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ enthalten, sind zu ändern und der Verweis auf die neue „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ ist einzutragen.


Offene Aufträge sind so zu bearbeiten, dass bereits gelieferte, noch nicht fakturierte Waren zum alten Steuersatz gerechnet werden. Noch nicht gelieferte Waren müssen nach dem 31.12.2020 mit dem neuen Steuersatz fakturiert werden.


Um dies zu ermöglichen, müssen bestehende Vorgänge überarbeitet werden.

Microsoft stellt hierzu für Versionen ab NAV 2013 ein Tool zur Verfügung, welches diese Schritte so weit wie möglich automatisiert. Dieses ist idealerweise um den 1.1.2021 auszuführen und stellt die Daten in allen relevanten Tabellen der Datenbank so um, dass ab dem Umstellungszeitpunkt mit dem ursprünglichen Steuersatz von 19% / 7% gearbeitet werden kann.


Wir empfehlen zum Zeitpunkt der Umstellung die Anzahl offener Vorgänge, insbesondere teilgelieferte Transaktionen und ungebuchte Buchblattzeilen so gering wie möglich zu halten. Dadurch erhöht sich einerseits die Trefferquote des Tools und andererseits wird die Laufzeit verringert.


Planen Sie frühzeitig eine Teststellung der MwSt.-Rückstellung und denken Sie bitte daran, dass Sie dazu eine Testdatenbank, bzw. einen Testmandanten benötigen. Führen Sie vor der Live-Konvertierung eine Datensicherung durch.


Bitte prüfen Sie nach der Konvertierung folgende Punkte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Prüfung des MwSt.-Änderungsprotokolls auf Fehler

  • Stichproben, ob die Masterdaten aktualisiert wurden

  • Stichproben für typische, angepasste Belege auf korrekte MwSt.-Umwandlung

  • Prüfung, ob Artikelvorlagen, Datenvorlagen geändert wurden

  • Beleglayouts auf korrekte Ausweisung der Steuersätze prüfen

  • Gegebenenfalls Anpassung Datev-Kontenmapping, Webshopanbindung und weitere Schnittstellen


Tipps für die Tage nach der Konvertierung:

  • Achtung bei der Funktion „Beleg kopieren“ mit Funktion "Zeilen neu berechnen" = NEIN -> kopiert die alten Buchungsgruppen!

  • Entfernen Sie nicht die Konteneinrichtung für die alten MwSt.-Produktbuchungsgruppen, da diese in der Übergangszeit noch weiter vorkommen können.

  • Vor Freigabe der Belege prüfen, ob gültige MwSt.-Produktbuchungsgruppen in den Positionen stehen

  • Nachlieferungen in Aufträgen und Bestellungen zur Sicherheit auf neue Zeilen erfassen

Ihr SHB Business Solutions Team ist für Sie da!


Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung oder haben Sie Fragen zu individuellen Sachverhalten? Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite: info@shb-bs.com


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