01.01.2027 – Ein wichtiger Stichtag im Rahmen der E-Rechnungspflicht naht
- SHB Business Solutions GmbH

- vor 7 Tagen
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Der 01.01.2027 naht. Ab diesem Datum treten angekündigte gesetzliche Verpflichtungen zur Versendung von E- Rechnungen im innerdeutschen B2B-Geschäft in Kraft.
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, sich rechtzeitig um notwendige Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zu kümmern.
Wir beraten und unterstützen Sie gerne, um Möglichkeiten und Lösungen für Ihr Microsoft Dynamics NAV oder Microsoft Dynamics Business Central aufzuzeigen und umzusetzen.
Wieso sollten Sie jetzt aktiv werden?
Seit 01/2025 gilt
Die Zustimmungspflicht des Rechnungsempfängers im B2B-Bereich für E-Rechnungen entfällt. Daraus abgeleitet ergibt sich für Unternehmen die Verpflichtung, E-Rechnungen grundsätzlich empfangen zu können.
Weiterhin dürfen Unternehmen ab sofort E-Rechnungen übermitteln, da der Vorrang der Papierform aufgehoben wird.
Der Versand von Papierrechnungen ist übergangsweise weiterhin möglich, genauso wie die Versendung von anderen elektronischen Formaten (PDF, iDOC, usw.) mit der Zustimmung des Empfängers.
Ab 01/2027 gilt
Unternehmen mit einem Umsatz 2026 größer 800.000 € dürfen im innerdeutschen B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden.
Unternehmen mit einem geringeren Umsatz 2026 sind hiervon bis Ende 2027 befreit.
Einschränkungen beispielsweise nach UstG sind zu beachten.
Ab 01/2028 gilt
Unternehmen dürfen im innerdeutschen B2B-Geschäft nur noch E-Rechnungen versenden.
Einschränkungen beispielsweise nach UstG sind zu beachten.
Es gibt unterschiedliche Szenarien, wie Sie der Verpflichtung zur Versendung von E-Rechnungen im innerdeutschen B2B-Geschäft nachkommen können und wie Sie eingehende E-Rechnungen verarbeiten können.
Vereinbaren Sie bald einen Beratungstermin mit uns, in dem wir eine für Ihre Bedürfnisse und Systemlandschaft passende Lösung konzeptionieren.
Noch ist Zeit, notwendige Maßnahmen in Ruhe umzusetzen und gut vorbereitet dem Jahreswechsel entgegenzugehen.
Wir sind für Sie da: info@shb-bs.com




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