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AutorenbildHerbert Mayer

Umsatzsteuersenkung ab 1. Juli 2020 – Infos zum Konjunkturpaket

Das müssen Sie in Microsoft Dynamics NAV/ Microsoft Dynamics 365 Business Central jetzt ändern


Ausgangslage: Konjunkturpaket zur Stärkung in der Coronakrise

Die Koalitionsparteien in Deutschland haben sich darauf geeinigt, dass der allgemeine Umsatzsteuersatz mit Wirkung zum 1. 7. 2020 von 19 % auf 16 % reduziert wird. Diese Regelung gilt für Lieferungen, Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe. Der ermäßigte Steuersatz wird von 7 % auf 5 % reduziert.


Wir haben für Sie alle Fristen und Anwendungsbeispiele im Überblick und zeigen Ihnen, wie Sie das neue Microsoft-Tool für die Umsetzung der temporären Mehrwertsteuersenkung einrichten.



Fristen und Anwendungen auf einen Blick:

Die rechtliche Situation für den Umgang mit Rechnungen, Lieferungen und Zahlungen ist eindeutig und besagt: Es kommt im Einzelfall darauf an, wann die einzelne Lieferung und Dienstleistung tatsächlich ausgeführt wird.


Für alle Leistungen, die erst ab dem 1. 7. 2020 erbracht oder fertiggestellt werden, ist zwingend der dann geltende Steuersatz anzuwenden. Dabei ist es gleichgültig, ob davor noch Anzahlungen geleistet werden oder gar die gesamte Leistung im Voraus bezahlt wird. Keine Rolle spielen auch der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und das Datum der Rechnung.

Werden Dauerleistungen dagegen nicht für den gesamten Zeitraum, sondern für kürzere Abschnitte abgerechnet, liegen Teilleistungen vor, die entsprechend den Vereinbarungen entweder mit 19 % oder nach dem 1. 7. 2020 mit 16 % zu besteuern sind. Typisch dafür sind Mietzahlungen, die üblicherweise monatlich abgerechnet werden.


Für einen Unternehmer bedeutet dies, dass im ersten Halbjahr 2020 eingenommene Vorauszahlungen für Leistungen in späteren Zeiträumen zunächst mit 19 % zu versteuern sind. Sobald der Unternehmer die Leistung aber erbringt oder fertigstellt, muss er die Differenz zum dann geltenden Mehrwertsteuersatz von 16 % nachträglich korrigieren.

Umsetzung der temporären Umsatzsteuersenkung in Microsoft Dynamics NAV/ Microsoft Dynamics 365 Business Central:

Es ist nicht ausreichend, den Steuersatz in der „MwSt.-Buchungsmatrix“ von 19 auf 16 zu ändern. Dadurch würde z. B. das Reporting unvollständig bzw. unkorrekt werden. Bereits gelieferte/ nicht fakturierte Aufträge würden mit einem falschen Steuersatz gebucht werden und die Nachvollziehbarkeit der Transaktionen wäre nicht mehr gewährleistet.

Um eine entsprechende Nachvollziehbarkeit zu ermöglichen, muss für die Steuersätze 16 %/ 5 % jeweils eine neue „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ angelegt und in der „MwSt.-Buchungsmatrix“ eingerichtet werden. Stammdaten, die einen Verweis auf die „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ enthalten, sind zu ändern und der Verweis auf die neue „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ ist einzutragen.

Offene Aufträge sind so zu bearbeiten, dass bereits gelieferte, noch nicht fakturierte Waren zum alten Steuersatz gerechnet werden. Noch nicht gelieferte Waren müssen nach dem 30. 6. 2020 mit dem neuen Steuersatz fakturiert werden. Um dies zu ermöglichen, müssen bestehende Aufträge überarbeitet werden.

Microsoft stellt hierzu für Versionen ab NAV 2013 ein Tool zur Verfügung, das diese Schritte so weit wie möglich automatisiert. Das neue Tool ist idealerweise um den 1. 7. 2020 auszuführen und stellt die Daten in allen relevanten Tabellen der Datenbank so um, dass ab dem Umstellungszeitpunkt mit dem neuen Steuersatz von 16 %/ 5 % gearbeitet werden kann.



Einrichtung des neuen Microsoft ERP-Tools zur temporären Umsatzsteuersenkung:


Bevor das Tool eingerichtet und genutzt werden kann, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wie der künftige Kontenplan aussehen soll. Sind Sachkonten mit einer „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ verknüpft, dann ist zu überlegen, ob es genügt, für Buchungen ab dem 1. 7. 2020 die „MwSt.-Produktbuchungsgruppe” mit dem Tool umzustellen, oder ob es vielleicht nötig ist, das Sachkonto zu doppeln. Damit werden Buchungen mit dem bisherigen Steuersatz und Buchungen mit dem neuen Steuersatz auch auf Ebene der Sachkonten getrennt.


Im Zweifel sollten Sie diese Frage mit Ihrem Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer abstimmen und eine Entscheidung treffen. Sollen für Erlösbuchungen mit dem neuen Steuersatz zusätzlich Sachkonten angelegt werden, ist es sinnvoll, zur automatisierten Umsetzung auch neue „MwSt.-Produktbuchungsgruppe” anzulegen und in der „Buchungsmatrix“ einzurichten.

Abschließende Tätigkeiten

Generell ist zu beachten, dass in der Übergangszeit bei jeder Buchung bzw. bei jedem Beleg manuell zu prüfen ist, ob die „MwSt.-Produktbuchungsgruppe” und/ oder die Produktbuchungsgruppe im Buchungsjournal bzw. im Beleg jeweils korrekt hinterlegt ist. Dies gilt speziell für Buchungen nach dem Durchlauf des Konvertierungstools und vor allem für Buchungen, die wirtschaftlich zum alten Steuersatz durchgeführt werden müssen.

Preise und Preislisten inkl. MwSt. sind mit den vorhandenen Tools (Artikelpreise justieren und VK-Preisvorschlag) zur Preiswartung an die neuen MwSt.-Sätze anzupassen.

Es ist davon auszugehen, dass für die neuen Steuersätze von der Finanzbehörde auch neue Kennziffern für die Umsatzsteuervoranmeldung eingeführt werden. Diese sind in die MwSt.-Abrechnung zu übernehmen und mit den neuen Codes für die „MwSt.-Produktbuchungsgruppe“ zu verknüpfen.

Wir sind für Sie da!


Benötigen Sie Unterstützung bei der Umsetzung oder haben Sie Fragen zu individuellen Sachverhalten? Unsere Experten stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite: info@shb-bs.com

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